Rechtsanwalt für Katzenrecht | Katzenzucht
KATZENZUCHT
Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV (Auszüge)
– Jeder Züchter verpflichtet sich, einen Zwingernamen zu beantragen – Die Geburt von Jungtieren ist innerhalb von vier Wochen zu melden. Für Jungtiere werden Besitztransfers ausgestellt, ebenso für die Mutterkatze und den Deckkater. – Zuchtkatzen dürfen erst ab Vollendung des 1. Lebensjahres gedeckt werden. Eine Zuchtkatze darf innerhalb von zwei Kalenderjahren nicht mehr als drei Würfe haben. – Alle Katzen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und einen vollständigen Impfschutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen haben. Tiere, die zu Ausstellungen gemeldet werden, müssen außerdem noch gegen Tollwut geimpft sein. – Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, so ist der Deckkater-Besitzer innerhalb von sieben Wochen nach dem Deckdatum schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall hat der Besitzer der Kätzin innerhalb eines Jahres beim Kater mit der gleichen Kätzin noch zwei Nachdeckungen frei. Ist die Annahme der Kätzin in diesem Zeitraum seitens des Deckkater-Besitzers nicht möglich, so ist er verpflichtet, fünfzig Prozent der Deckgebühr an den Katzenbesitzer zurückzuzahlen. Nimmt der Katzenbesitzer die kostenlosen Nachdeckungen für seine Katze nicht in Anspruch, so kann er keinerlei Rückzahlung verlangen. – Verlangen Sie nicht, dass der Kater zur Katze gebracht wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Besuch der Katze beim Kater erfolgversprechender ist. Während ein Kater allzeit bereit ist, ist dies bei der Katze naturbedingt nur ein- bis dreimal pro Jahr der Fall. Dann aber gleich so, dass sie Wege zu einem Kater findet, ihn anregt, und selbst die Strapazen einer Reise vergessen lässt. – Der Verkauf von Tieren an Tierhändler, Zoofachgeschäfte und Versuchsanstalten ist verboten. – Züchter dürfen ihre Jungtiere ab einem Alter von 12 Wochen und nur mit vollem Impfschutz abgeben. – Der Stammbaum und der gültige Impfpass sind dem neuen Besitzer auszuhändigen. Wenn Sie an einem Kater interessiert sind, der noch nicht anerkannterweise Nachwuchs gezeugt hat, sollten Sie sich seine Zeugungsfähigkeit bestätigen oder nachweisen lassen. Als Nachweis gilt ein Stammbaum, in dem der Kater als Vater eines Jungtieres ausgewiesen ist, oder der Eintrag in das „amtliche Zuchtkater-Verzeichnis“ eines Katzenzüchter-Vereins.
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